Modern Monetary Theory – Teil II

MMT ist ein Kürzel, das immer mehr Beachtung findet. Sowohl in der akademischen Lehre in den USA und in der Politik der Vereinigten Staaten von Amerika. Hier in den Staaten hat die Debatte bereits den Zustand eines ideologischen Tumults erreicht. In Europa und Deutschland insbesondere fängt die Auseinandersetzung gerade erst an.

Was also ist dran an der modernen Geldwerttheorie? Was macht eine Theorie, die auf einer Theorie, die bereits mehr als hundert Jahre alt ist1, aufbaut, so anziehend für neue, aktuelle Überlegungen? Gewiss die Unzufriedenheit ob der Unzulänglichkeit der akademisch vorherrschenden Theorien über das Geld und den Gründen sowie Folgen für die Kreditwirtschaft. Manchem klingen die Grundaussagen der MMT simpel, manchem theoretisch nicht wissenschaftlich begründet genug, manchem wagemutig in ihren Schlussforlgerungen; alles dies hat seine Berechtigung.

Dabei ist es durchaus von einem gewissen Reiz, die wissenschaftliche Herangehensweise doch einmal sich anzuschauen und welche Schlussfolgerungen die MMT daraus zieht. Ganz simpel ist das empirische Surrogat der MMT. Sie blickt auf die Transaktionen, die zu Bewegungen in den Bilanzen führen. Dies fürht sie zu Aussagen, die jene Schuldtitel betrifft, die in jeder Unternehmensbilanz als Konten von Forderungen und Gegenkonten von Verbindlichkeiten geführt werden.
Schuldtitel entstehen also aus eben dieser Differenz von Forderungen und Verbindlichkeiten. Stehen die Forderungen in einem positiven Saldo, enstehen Erlöse, mithin Gewinne, wie umgekehrt Verluste in einem positiven Saldo von Verbindlichkeit, wozu ja auch Kredite zählen2. Mit diesem Ansatz folgt die MMT den Grundlagen der staatlichen Theorie des Geldes von Knapp, der hier wie dort als „doppelte Buchführung“ beschrieben wird.

Die doppelte Buchführung ist also in der MMT keine betriebswirtschaftliche „Technik“, sondern geht als grundlegend theoretische Methode der Abstraktion weit über die rein betriebliche Betrachtung hinaus. Sie fokussiert die Schuldtitel resp. Einlagen oder Depositen bei Geschäftsbanken und vor allem bei Notenbanken, also dem, was gemeinhin als Geld bezeichnet wird.
Wir haben bereits in einem früheren Kapitel von Bankguthaben als umgangssprachlichen Sammelbegriff für Forderungen von Nichtbanken gegenüber Kreditinstituten gehandelt. Es ist Buchgeld auf Bankkonten, das jederzeit in Bargeld umgewandelt oder für Geldanlagen oder den Zahlungsverkehr verwendet werden kann.

Geld ist also Guthaben von Kunden bei Kreditinstituten, die auf namentlich bezeichneten Konten gebucht werden. In der Bilanz werden Einlagen als ‚Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten‘ und als ‚Verbindlichkeiten gegenüber Kunden‘ ausgewiesen. Letztere werden in der Praxis je nach Fristigkeit und Formvorschriften auch als Sicht-, Termin- und Spareinlagen bezeichnet. Nach dem Kreditwesengesetz gilt als Einlagengeschäft die „Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden“.

Und damit sind wir bereits bei einem fundamentalen Unterschied zwischen MMT und traditionellen Geldtheorien, die im Keynesianismus ihren Ursprung haben. Hier herrscht ein krass verkürzter Begriff von Chartalismus, offenbar in Verkennung der staatsrechtlichen Dimension der Geldordnung vor. Bevor wir auf die staatsrechtliche Dimension des Geldes zurückkommen, eine Position, die wir an mehreren Stellen bereits ausgebreitet haben, kurz noch eine Gegenüberstellung der beiden großen theoretischen Ansätze.

Der Metalismus ist gewissermaßen eine Theorie, deren Grundlage die Vorstellung von Geld als einer substanziellen Trägerschaft seines Wertes ist. Geld ist demnach ein empirisches, physikalisches Gut in der Form eines wertvollen Metalls, deren historische Erscheinung zwar nicht von Anfang an, aber doch im Rahmen von modernen Tauschgesellschaften überwiegend Gold und Silber waren. Die Substanz bzw. der Güterwert des Geldes ist in dieser Vorstellung also wertbestimmend.

Im Gegensatz dazu gründet der Wert des Geldes im Chartalismus auf einem, von seiner Substanz bzw. seinem Güterwert unabhängigen, immateriellen Wert, vorgestellt als ein buchhalterisches System mit sozialer Akzeptanz. Ist im Metalismus der Geldwert also substanziell, so ist er im Chartalismus bilanziell.
Die sog. Metallisten müssen aufgrund ihrer Vorstellung vom Geld auch stets daran festhalten, dass Geld als Tauschware existiert und von allen Tauschpartnern akzeptiert wird – dessen soziale Komponente – so müssen sie auch festhalten an der Vorstellung, dass generell alle materiellen und immateriellen Güter, die als Tauschware akzeptiert werden, Geld darstellen.3

In dieser Vorstellung ist Geld also eine Schöpfung von Markt- bzw. Tauschvorgängen und damit auch ein knappes Gut, als es in seiner Substanz ja begrenzt ist und nur als dieses knappe Gut erleichtert es jede Form der Gütertransaktion, insofern Geld als generelles, als universelles Äquivalent aller Güter deren Wertbemessung ist. Man zahlt nicht mehr in einer Art situativer Wertbemessung ein Gut mit einem anderen, sondern alle Güter mit einem Gut, Geld.

Auch die für die Entwicklung der MMT wichtige sog. Österreichische Schule vertritt diese Vorstellung vom Geld. So besitzen nach Menger (1892) Güter verschiedene Grade von „Veräußerbarkeit“. Der grundlegende Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage nun trägt die Vorstellung, dass ein generell akzeptiertes Tauschgut (Geld) mit einer bestimmten Menge an Gütern und Dienstleistungen assoziiert wird; wir haben ausführlich darüber gehandelt.
Dieses leicht handelbare Gut wird dann nach Friedman (1974) zum Tauschmittel, genauer gesagt zum allgemeinen Äquivalent des Tauschvorganges selbst, wodurch die Akte des Kaufs und des Verkaufs von einander separiert werden können. Mit den Worten von Clower: „Money buys goods and goods buy money; but goods do not buy goods“.4
Was hier wie in steinernen Lettern gemeißelt steht, ist aber keine ewige Tatsache, wenn gleich dies so erscheint. Und obschon der Metallismus noch immer das Fundament der neoklassischen Geldtheorie darstellt, definieren Neoklassiker Geld seit dem berühmten Satz von Hicks: „money is what money does“5 nur noch anhand seiner Funktionen als Wertaufbewahrungsmittel, als Zahlungsmittel und als Wertmaßstab. Alle drei Funktionen sollen also dem Geld inhärent sein; wenig logisch. Denn wenn die Natur einer Sache nicht bekannt ist, wie kann man dann ihre Funktionen definieren?

Wegen dieser alogischen Definition von Geld, die zugleich als eine rein funktionelle Definition erscheint, letztlich aber doch substanzialistisch ist, gehen Neoklassiker der unangenehmen Frage aus dem Weg, wieso Geld heute auch noch eine relativ stabile Kaufkraft hat, obwohl man mittlerweile bereits zunehmend und bald höchst wahrscheinlich nur noch digital bezahlt und die Golddeckung längst aufgehoben wurde. Es wird immer offensichtlicher, dass Geld ein rein buchhalterisches Phänomen ist. Und eben hier setzt die MMT erneut an, um dem Geld die letzte, überbliebene Mystifikation eines Wertes „an sich“ (Kant) zu nehmen und schließlich als ein reines System an Relationen, ohne Substanz (Hegel) zu begreifen.

Nun verstehen wir besser, was wir als einen verkürzten Begriff von Chartalismus eben bezeichnet haben, der in einer Verkennung der staatsrechtlichen Dimension der Geldordnung mündet. Geld ist nicht Geld und auch nicht die Summe seinen Funktionen. Geld ist eine Ordnung. Diese Ordnung organisiert also in den jeweiligen Ordnungsräumen – Staaten – die Währung sowie die gesetzlichen Zahlungsmittel in dieser Währung und die Seigniorage als Hoheitsrechte und Gewährleistungspflichten von Verfassungsrang.

So sehr auch der Keynesianismus bzw. Post-Keynesianismus dies auch zu vermeiden sucht, so sehr die akademischen Lehren dieser Provenienz auch den Anspruch haben, Geld aus der mystischen Klammer des Substanzialismus zu befreien, machen sie sich doch keine Vorstellung von der grundlegenden, staatlichen Geldhoheit und deshalb auch keinen Begriff von der gegenwärtigen, reichweiten Transformation der Geldordnung von einer Ordnung des Privatrechts, wie sie in der neoklassischen, privatrechtlichen Geldtheorie zum Ausdruck kommt, hin zu einer entkontrollierten, mittlerweile selbst nationale Ordnungsräume transzendierenden globalen Geldordnung, die weitgehend von den internationalen Finanzmärkten und den Notenbanken bestimmt wird.

Selbst die staatliche Währungshoheit, wie sie als die nationale Recheneinheit noch repräsentiert ist, wird zunehmend rudimentär. Denn die Geldhoheit – Zahlungsmittelhoheit – und die Seigniorage werden tagtäglich mehr und mehr faktisch den Banken, genauer gesagt den neuen Spielern, den sog. FinTechs und Kryptowährungen, überlassen und dabei rekurriert deutlich anschwellend der staatliche Finanzdiskurs im Vermeinen, dass doch die Zentralbanken die ganze Breite und Tiefe der Geldwirtschaft durch Reservepositionen und Zinspolitik unter Kontrolle habe.

Sieht man genauer hin, haben wir es mittlerweile mit einem offensichtlich fraktionalen Reservesystem zu tun, dessen Probleme und Fehlfunktionen im Geldsystem immer offenkundiger werden, was von der post-keynesianischen Geldtheorie teilweise offen bestritten, zumindest vernachlässigt oder missverstanden wird6.
Geld als staatlich geordnetes System wird allein schon dadurch deutlich, dass das Giralgeld in seinem Bestand gefährdet ist. Die inhärente Bestandsgefährdung des Giralgeldes liegt weder als positives Konto bei der Bank und befindet sich in einer rechtlichen Grauzone auch nicht mehr im Privateigentum der Bankkunden. Vielmehr steht das Giralgeld als implizite mithaftendes Teileigentum in der Bankbilanz, die es, gleichsam vom Bankkunden als unfreiwillig und nicht explizite eingeräumte Teilverfügung und so als Verbindlichkeit ausweist.

Wir durften in den letzten Jahren mehrmals miterleben, wie jede Schieflage einer Privatbank dieselbe in den täglich anfallenden und terminlich fälligen Geldforderungen gegen die Bank in Gefahr bringt. Da nun der Staat den Banken das Recht der Geldschöpfung und der eigenständigen Anlageallkoation eingeräumt hat, ist jede Bank auf eine besondere Weise privilegiert in ihrer staatlich gestützten Sonderstellung gegenüber ihren Kunden, die sie bis über die Grenzen des Erträglichen und auch des wirtschaftlich Vernünftigen ausgereizt hat. Kein Unternehmen der Realwirtschaft hätte sich das erlauben können, was Banken in den letzten beiden Jahrzehnten auf Kosten ihrer Kunden sich herausgenommen haben.

Aber nicht nur die inhärente Bestandsgefährdung des Bankengiralgeldes ist eines der Probleme und Fehlfunktionen im Banken- bzw. staatlich gestützten Geldsystem. In dieser eigentumsrechtlichen Transformation des Geldsystem steckt auch eine systemische Tendenz zur Inflation, die dann selbst wiederum zu systemischen Friktionen und Krisen verläuft. Indem Banken maßgeblich daran beteiligt sind, dass Kreditblasen wie etwa im Immobiliensektor sowie Schuldenblasen wie etwa im Staatssektor durch massivste Ausweitung der Bankbilanzen finanziert bzw. refinanzierbar bleiben, erklärt sich nicht nur der Fehler, dass die alleinige Annahme, Inflation würde nur durch Zinssätze erzeugt bzw. beherrscht. Es muss auch gesehen werden, dass diese inflationäre Geschäftspolitik der Banken zu einer Ablösung des Kredit- und Finanzierungsmarktes von der Realwirtschaft geführt hat.

BIP-überschießende bzw. BIP-disproportionale Bankbilanzen befördern auf unmittelbare Art und Weise auch und bereits in der Bankengiralgeldschöpfung eine Verteilungswirkung, die eine stetig wachsende Ungleichheit zwischen den Aggregaten Arbeits- und Finanzeinkommen ergibt. Von größerer Bedeutung aber ist ein Effekt, den die klassische und die neoklassische Theorie gleichermaßen vernachlässigt haben und der das Einfallstor für die MMT geworden ist.

Die MMT wird nicht zufällig als „post-chartalistisch“ in Anlehnung an deren Rekurs auf Knapp bezeichnet. Knapp argumentierte gegenden den „intrinsischen“ Wert oder wie wir ggesagt haben, den Substantwert des Geldes. Er ging davon aus, dass der Staat per „Charta“ bestimmt, in welcher Einheit Steuern eingezogen werden. Der Wert des Geldes wird nach Knapp daher dadurch bestimmt, dass der Staat seine Bürger und Körperschaften zur Steuerabgabe in der von ihm festgelegten Währung zwingt. Und die Bürger wie die Körperschaften bieten ihrerseit ihre Arbeitskraft, ihre Dienstleistungen, Waren und Güter und auch Schuldtitel dem Staat, um an dessen „Geld“, an dessen Währung zu kommen.

An dieser Stelle hatte Knapp und hat die MMT ein logisches Problem zu lösen, das Problem des Anfangs. Wie können Bürger und Körperschaften Steuern zahlen, wenn der Staat noch kein Geld in Umlauf gebracht hat? Das Problem des Anfangs ist hierbei also ein Problem der Zeitfolge und die Theorie muss deshalb annehmen, dass in unseren modernen Geldsystemen der Staat zuerst Geld ausgeben muss, um es dann qua Steuern wieder zurückzunehmen, was buchhalterisch einer Tilgung von Steuerverbindlichkeiten der Bürger und Körperschaften gegenüber ihren Staaten entspricht.

Als ein erstes Zwischenfazit können wir festhalten: In der MMT ist das privatrechtliche Haftungsprinzip in eine Vollhaftung aller Bürger und Körperschaften gegenüber dem Staat übergegangen. Staatliches Handeln im Sinne unserer Politischen Ökonomie ist stets eine Beanspruchung der jeweils allgemein vorhandenen Ressourcen. Staatliches Handeln greift über Steuern in die wirtschaftlichen Ressourcen und Handlungsprozesse des Privatsektor ein, idealerweise dort, wo es zu einer Überbeanspruchung von Ressourcen und dadurch wiederum zu inflationären Effekten gekommen ist. Steuern und Abgaben entziehen dann dem privaten Sektor Kaufkraft und weitere Ausgaben für Konsum und Kapitalgüter werden gebremst.

Sind einmal die Ausgaben sektoral gesenkt, ist die (Über-)Nachfrage hier gestoppt, fallen auch die Infationsraten entsprechend und der Staat kann durch gezielte sektorale Besteuerung Inflation bzw. „Blasenbildungen“ bekämpfen. Blasenbildungen oder ein zu hoher Anstieg von Vermögenspreisen etwa auf dem Immobiliensektor, sind Ergebnis von wirtschaftlichen Prozessen, die zu Lasten des Gemeinwohls bzw. der gesellschaftlichen Wohlfahrt gehen; in vielen, in den meisten Fällen. Leider hat bislang die MMT versäumt, eine Theorie für das Gemeinwohl zu formulieren und ersetzt diese Lücke durch eine rein funktionale Argumentation.

Wie dem auch sei, wir kommen darauf zurück, aus dem bisherigen ergibt sich, dass Steuereinnahmen weder unmittelbar noch in direkter, logischer Folge zur Finanzierung von Staatsausgaben dienen müssen. Sie können dazu verwendet werden, müssen aber nicht. Es ist die jeweilige, gewählte Regierung, die Steuern zur Finanzierung von Staatsausgaben einsetzt, gleichwohl Steuern nur eine Quelle von Einnahmen des Staates sind. Braucht eine Regierung Geld, gibt sie in der Regel Staatsanleihen aus7.

Die BRD beleiht also Staatspapiere über das BMF bzw. die Bundesfinanzagentur, die von im Kern europäischen, US-amerikanischen und japanischen Bankinstituten gekauft werden. Beim Kauf fließt Geld von diesen Instituten auf das Zentralkonto des Bundes, ist damit auch Zentralbankguthaben und kein Giralgeld. Der mühsame Streit um des Kaisers Bart, ob also die Zentralbanken direkt oder indirekt Regierungen finanzieren, darf damit als beendet erklärt werden. In der Euro-Zone ist es also, wie wir vielfach schon beschrieben haben, die EZB, die den Banken Zentralbankgeld leiht, die es dann wiederum der bzw. den jeweiligen Regierungen der Euro-Zone ausreichen und im Gegenzug zu diesen Ausreichung Staatsanleihen bekommt.

Diese Form der Staatenfinanzierung existiert beileibe nicht nur in der Euro-Zone, sondern ist weltweit üblich. Die MMT fokussiert die Wertbestimmung von Geld aus dem Primat staatlicher Geld- bzw. Geldwertschöpfung, die aus Steuern heraus sich bildet. Wie wir schon früher gezeigt haben, entsteht Geld aus Gläubiger-Schuldner-Verhältnissen. Staatliches Geld besteht daher zuerst als eine Form der Einlage bei einer Zentralbank und müsste der Staat eine Bilanz wie ein Unternehmen erstellen, dann stünden dort auf der Habenseite alle jene Schuldverhältnisse, die ein Staat eingegangen ist, die abgeschrieben sind und weitergenutzt werden oder erneuert werden müssten, angefangen von Grundschulen über Universitäten, Straßen und Brücken usw.usw.

Staatliches Geld ist also sichtbar als eine Art Aufrechnungsgutschriften für Steuerschulden. Und eben diese S´teuerschulden geben dem Geld insgesamt einen Wert. Im Prinzip sind Steuerschulden die Summen, die ein Staat festlegt für die Bezahlung seiner materiellen und immateriellen Anlagen, Projekte und Investitionen sowie für die staatlichen Verwaltungs- und Exekutivinstitutionen, die letztlich alle aus Krediten hervorgegangen sind.
Geldschöpfung insgesamt ist somit auch in der Regel private und staatliche Kreditschöpfung, also ein Prozess aus einem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis heraus, der in der Marktwirtschaft Preise und Zinsen entstehen lässt und in der Politischen Ökonomie eben Steuern.
Dabei ist eine Besonderheit zu bedenken, dass etwa in föderalen Gesellschaftssystem wie etwa der BRD nicht die gleichen fiskalischen Regeln auf Bundes- wie Länder- und kommunaler Ebene bestehen.

Für den „Bund“ aber gilt aus dem bisher Gesagten, dass Steuern logisch nicht zur Finanzierung von Staatsausgaben hinreichend sind, sondern notwendig und dies vor allem auf der Länder- und Gemeindeebene sind, wo z.B. die Gewerbesteuer mit den unterschiedlichen Hebesätzen und die Gewerbekapitalsteuer, die eine ertragsunabhängige Besteuerung der Substanz des Gewerbebetriebs ist zu den wichtigsten und originärsten Einnahmequellen der deutschen Gemeinden sind.
Da der Staat zur Finanzierung seiner laufenden Kosten, der Bestandshaltung und der Erneuerung im Wesentlichen auf Staatsanleihen zurückgreift, erklärt sich der Leitsatz der MMT, dass Steuern nicht hinreichend für die Staatsfinanzierung sind. Steuern und die Emission von Staatsanleihen sind also die beiden deutlich sichtbaren Einnahmequellen einer Regierung, um die Zukunft eines Staates zu gestalten.

Steuern und Anleihen sind somit per se nichts Böses. Sie sind im Kern Kredite, die die Regierung sind beschafft hat, um den Bürgern und Körperschaften eines Steuergebietes sowie den Investoren, für die BRD hauptsächlich europäische, US-amerikanische und japanische Bankinstitute, eine Rendite auszuzahlen in Form von Verzinsungen und direkten wie indirekte Investitionen in ein Sterer- bzw. Staatsgebiet, materieller wie immaterieller Art.

Durch Emissionen von Staatsanleihen gehen Regierungen gwissermaßen in einer Art repräsentativer Legimität Gläubiger-Schuldner-Verhältnisse ein, die sowohl auf privatrechtlich wie auf öffentlich-rechtlicher Ebene ein Versprechen implizieren, die Schulden zu tilgen und für die Tilgungslaufzeit einen Risikoabschlag, den Zins zu zahlen. Die Gläubiger des Bundes, also die Eigentümer (auf Zeit) resp. Besitzer von Staatsanleihen überweisen beim Kauf Geld auf das Bundeszentralkonto, in einer fremden Währung oder in Euro. Diese Zentralbankgeldguthaben können die Gläubiger natürlich auch weiterverkaufen. So wandern also die Zentralbankgelder in Form von Anleihen durch die Finanzmärkte, die gerne von Pensionsfonds und Banken aber auch von Privatinvestoren gekauft und möglicherweise wieder weiterverkauft werden.

Ein großer Irrtum in diesem staatlichen Geschäftsmodell dabei ist, dass Regierungen ihren Gläubigern, den Bürgern und Unternehmen weiss-machen wollen, dass die Risiken in den subsidiären Geschäftskreisläufen entstehen; dem ist nicht so. Denn in dem Moment, in dem eine Zentralbank, etwa die EZB, Geschäftsbanken oder auch den nationalen Notenbanken Geld leiht, hat dieser subsidiäre Kreditkeislauf begonnen und damit sind auch von dessen Anfang an gesehen die Regierungen bereits mit Geld versorgt. So versteht sich, dass eine Regierung keine Steuern in jedem Fall benötigt, um an Geld zu kommen. Eine Regierung kann prinzipiell immer an Geld kommen dadurch, dass indem sie neue Staatsanleihen an staatlich wie an private Gläubiger verkauft. Dieser Markt, an dem Staatsanleihen erstmalig verkauft werden, wird folgerichtig auch Primärmarkt genannt und abgegrenzt vom Sekundärmarkt oder wie wir sagen von einem subsidiären Markt, der so funktioniert wie Tochtergesellschaften in der Wirtschaft.

Wir benutzen deshalt lieber den Ausdruck Subsidiärmarkt, um die enge Verbindung von Regierungspolitik und Ökonomie herauszuheben. Die Politische Ökonomie ist also eine ökonomische Praxis, die auf dem Subisidärmarkt (Sekundärmarkt) beginnt. Dies betonen wir auch deshalb so deutlich, weil die Politische Ökonomie damit auch bestimmt ist als ein Haftungsprinzip, das alle Bürger und privaten Körperschaften in einen – bislang zwar noch nicht rechtlich adäquat ausformulierten – Rechtsraum einschließ. Dieser Rechtsraum, in dem alle Gläubiger, also Steuerzahler, Unternehmen und Investoren zusammengefasst sind, ist ein Haftungsraum für alle Entscheidungen der Politischen Ökonomie eines Staates.

Nicht selten geschieht auf dem Subsidiärmarkt etwas, was man aus den Aktienmärkten nur allzu gut kennt, nämlich das sog. Window-Dressing6. Für Regierungen übernimmt das in der Regel die Notenbank, die damit einen ganz wichtigen Beitrag im Finanzdiskurs eines Staates übernimmt. Damit will man die Haftungsrisiken herunterspielen, um vor allem die Subsidiärmärkte zu beruhigen. Dazu gehört als eine zentrale Maßnahme, dass die Notenbank zur Kurspflege edigen Staatsanleihen kauft, um zu heftige Preisschwankungen auszugleichen, die durch Nachfrageschwankungen nach diesen Staatspapieren entstehen.

Eine Besonderheit – von vielen – in der Eurozone ist, dass im Rahmen moderner Finanzgeschäfte nationale Notenbanken und vor allem Geschäftsbanken sich Staatsanleihen durch Wertpapierleihen u.ä. ins Portfolio holen, um diese als Pfänder wie auch andere Papiere ihren folgenden Kreditausreichungen hinterlegen. Der Vorteil für die Banken dabei ist, dass sie an deren Stelle keine Eigenkapitalhinterlegung ausweisen müssen und es somit auch kaum eine wertmäßige Beschränkung der Ausgaben für Kredite in der Eurozone gibt.
Erst das Defizit findet in der Folge als Steuerungsgröße Eingang in das Zahlenwerk, das wir als Stabilitäts- und Wachstumspakt in Europa kennen.

Die von uns bereits angesprochenen Staatskrisen, allesamt Finanzierungs bzw. Refinanzierungskrisen etwa in Irland und Griechenland weisen auf ein Problem hin, welches im Zusammenhang damit steht, dass Europa, anders als andere Volkswirtschaften keine rein nationale Veranstaltung ist, sondern ein transnationales Experiment, das Probleme, die bereits in nationalen Finanzierungsräumen existieren, extrem ausreizt.
Im Jahr 2015 musste der EZB-Rat eigentlich entgegen besseren Wissens die Vergabe von ELA-Krediten9 zur Abwendung einer Depositenflucht, die die Rettung Griechenlands an den Rand der Machbarkeit brachte, tolerien. ELA-Hilfen werden von den jeweiligen nationalen Notenbanken bereitgestellt, allerdings auf deren eigenes Risiko hin. Das soll, vorausgesetzt die Solvenz der Bankinstitute ist gegeben, bei Geschäftsbanken zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsprobleme dienen.

Die EZB hatte die Geldhäuser Griechenlands im Frühjahr 2015 von der regulären Geldversorgung abgeschnitten, weshalb sie viele Monate zur Liquiditätsversorgung fast ausschließlich auf ELA-Notkredite ihrer Athener Notenbank angewiesen waren; andernfalls wäre der griechische Staat schon früher in Konkors gegangen, als dies geschah und, was im Ergebnis dazu geführt hätte, dass die Inhaber alter Schuldtitel erheblich viel weniger Vermögen hätten ins Ausland transferieren können, wozu vor allem französische, aber auch deutsche und andere europäische Institute zählten.

Man sieht bereits hier, wie innerhalb der europäischen Vernetzung der Institute wie in einem Dominoeffekt eins das nächste in den Abgrund zu ziehen in der Lage ist. Dahin versteht man ebenso, was mit dem „Weiterrollen“ von Staatsschulden gemeint ist und den tieferen Sinn des Satzes:
„Wenn Banken ohne Marktzugang Schuldtitel ihres Staates kaufen, der ebenfalls vom Markt abgeschnitten ist, wenn sie dabei auf ELA zurückgreifen, dann wirft das erste Bedenken hinsichtlich einer monetären Staatsfinanzierung auf.“10
Der Zugang zu den Finanzmärkten ist also von ganz entscheidender Bedeutung für die Finanzierung eines Staates und der Umweg, den ein „insolventer“ Staat über seine Notenbank und in der Folge seinen Geschäftsbanken sucht, nicht immer ein Ausweg. Hinzu kommt, dass wie im Falle Griechenlands die Regierung für eine doch recht lange Zeit von meheren Monaten fast ausschließlich auf ELA-Kredite seiner Notenbank angewiesen war, also eigentlich schon insolvent war, da das Land von den Finanzmärkten abgetrennt keine Refinanzierung des Haushaltes mehr hinbekamm. Dies hieß damals aber zugleich auch, dass die griechische Notenbank den Spitzenfinanzierungszins von einem Prozent für Notkredite an die griechischen Geschäftsbanken nicht erheben konnte und der circulosus vitiosus von Kreditbedarf und Bankenkrise sich unendlich fortzusetzen drohte.

Allein die Tatsache, dass Griechenland Hilfen durch die EZB zu deren günstigsten Bedingungen bekam, führte dazu, dass das Volumen der ELA-Kredite leicht zurückging, Griechenland deshalb aber längst nicht aus der Krise heraus ist. Die ELA-Hilfen hatten während der Finanzkrise auch die Länder Zypern und Italien in Anspruch genommen und bei der Rettung des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) griff man auf die Extra-Liquidität der ELA-Kredite auch in Deutschland zurück.

Zypern ist aus den Schlagzeilen heraus, aber längst nicht gerettet. Italien dominiert die Schlagzeilen und rutscht immer tiefer in eine Staatskrise und die HRE ist im Prinzip kurz ujnd bündig und in aller Verschwiegenheit verhökert worden auf Kosten der Bürger Deutschland. Mitte Mai 2018, also etwa Zehn Jahre nach der Rettung der Hypo Real Estate hat sich der deutsche Staat, fast komplett aus dem Nachfolge-Institut pbb Deutsche Pfandbriefbank zurückgezogen. Die HRE platzierte damals im Mai von vielen fast unbemerkt binnen weniger Stunden gut 22 Millionen pbb-Aktien bei großen Profi-Investoren wie z.B. dem Finanzinvestor Cerberus – what a name.

Mit dem Verkauf erlöste der in der Finanzkrise verstaatlichte ehemalige Immobilienfinanzierer nach eigenen Angaben rund 287 Millionen Euro. Die HRE hielt seit dem Börsengang der pbb vor knapp vier Jahren noch 20 Prozent an dem Institut, in das der gesunde Teil ihres Geschäfts abgespalten worden war, nun sind es noch 3,5 Prozent. Und dabei ist die Rettung und Verschleuderung eines deutschen Privatunternehmens ein Lehrbeispiel für die fatale Verwicklung der Politischen Ökonomie mit der Wirtschaft. Der Fall lehrt, wie mit immensen Steuermilliarden umgegangen wird.

Die Hypo Real Estate Holding GmbH (HRE) war eine seit 2009 verstaatlichte deutsche Bankenholding mit Sitz in München, die 123,98 Milliarden Euro Garantien zuzüglich 7,7 Milliarden Euro direkte Hilfe durch Kapitalmaßnahmen aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) beansprucht hat. Die Gesellschaft war vormals die Hypo Real Estate Holding AG, die durch formwechselnde Umwandlung nach §§ 190 ff., 238 ff. UmwG mit Eintragung am 13. Dezember 2016 ins Handelsregister AG München in eine GmbH umgewandelt wurde, vor allem, um die zum HRE-Konzern gehörende Deutsche Pfandbriefbank und Depfa Bank, die in den Bereichen von gewerblichen Immobilienfinanzierungen sowie Staats- und Infrastrukturfinanzierungen tätig sind, aus der Schusslinie sprich Haftung für die Plete der HRE zu bringen.
Aufgeteilt quasi in eine Bad Bank und eine Good Bank gehört die Hypo Real Estate Holding fortan dem Finanzmarktstabiliserungsfonds (FMS), einem Sondervermögen des Bundes, der zur Stabilisierung der deutschen Banken in der Finanzkrise 2008 gegründet worden war und heute von der Finanzagentur verwaltet wird.

Die ganze Umnfirmierungs- und Rettungstrickserei hat die Deutsche Pfandbriefbank und die Depfa Bank wenig bis nichts, den deutschen Steuerzahler aber seit dem Börsengang der GmbH etwa 120 Mrd. Euro gekostet und Finanzinvestoren wie Cerberus an die Oberfläche des deutschen Bankensektors gespült, wo sie nun zu billigen Kosten und auf dem Rücken von Steuerzahlern zu Big-Playern geworden sind.
Angefangen mit einem maßlosen Chef, der es ermöglichte, dass eine Tochterfirma außer Rand und Band geriet, einer ignoranten Finanzaufsicht und folgenden rechtlichen Tricksereien wurd die Immobilienbank Hypo Real Estate bislang der teuerste Rettungsfall der deutschen Wirtschaftsgeschichte, wobei das Wort „Rettung“ in diesem Zusammenhang ein Diminuativ größten Ausmaßes darstellt.

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[title]Begriffe – Anmerkungen – Titel – Autoren[/title]

doppelte BuchführungMetalismusChartalismusfraktionales ReservesystemStaatliches GeldSubsidiärmarkt


1 Georg Friedrich Knapp: „Staatliche Theorie des Geldes“, Leipzig, Duncker £ Humblot. 1905.
Eine sehr gute, kurze Zusammenfassung dr Themen der MMT finden sich in: Dirk Ehnts: Modern Monetary Theory und Europäische Makroökonomie, Berlin 2017.

2 Wir gehen nur soweit auf die Implikationen der MMT ein, wie uns das für unser Verständnis als klärend und wichtig erscheint. Detailierte Betrachtungen finden sich zahlreich in der Literatur.
3 Die Theorien der Natur des Geldes können in den Metallismus und den Chartalismus unterteilt werden. Obzwar der Ursprung beider Theorien zurück zu Plato und Aristoteles verfolgt werden kann, wurden die Begriffe Metallismus und Chartalismus von Knapp (1905) erstmals verwendet. Schumpeter hielt als erster fest, dass beide Theorien inkompatibel sind (zit. in Ellis, 1934:3)
4 An dieser Stelle böte sich ein Vergleich an von zwei Aussagen zur Wirkungsweise von Finanzinstrumenten als Tauschmedien, die auf Patinkin (1965) und Clower (1967) zurückgehen und von ihnen für Geld formuliert worden sind. Patinkin stellt am Beginn seines Buches (Seite xxiii) die berühmt gewordene Maxime: „Money buys goods, and goods do not buy money“ auf, die Clower Bezug nimmt. Vgl. dazu: Intertemporale Tauschökonomien mit unvollständigen Marktsystemen von Rolf Schmachtenberg, eBook S. 19f.
Siehe auch die in den 40er Jahren von Oskar LANGE (1942) ausgelöste, später nach Don PATINKIN benannte „PATINKIN-Kontroverse“ über gewisse Mängel in den formalen Darstellungen der Neoklassischen Theorie (makroökonomische Modelle). Zentrale Elemente der Kontroverse bilden das WALRASsche Gesetz, das SAYsche Gesetz und im besonderen die neoklassische Dichotomie, wonach sich die relativen Preise (Austauschverhältnisse) der Güter im realen Sektor und die absoluten Preise (Preisniveau) im monetären Sektor der Wirtschaft bestimmen. LANGE behauptet, dass das SAYsche Gesetz jede Geldtheorie, speziell die Determination der absoluten Preise mit Hilfe der Cambridge-Gleichung, ausschließt, weil im Falle einer jederzeitigen Übereinstimmung von Güterangebot und Güternachfrage aufgrund des Gesetzes von WALRAS das Geldangebot notwendig immer gleich der Geldnachfrage ist, unabhängig davon, welchen Wert das Preisniveau annimmt. Sofern also das SAYsche Gesetz gilt, bleiben die absoluten Preise der Güter modellmäßig unbestimmt. PATINKIN (1965) weist zusätzlich auf den logischen Widerspruch hin, der zwischen der Cambridge-Gleichung und der neoklassischen Standardannahme besteht, dass Güterangebots- und -nachfragemengen nur von den relativen (und nicht von den absoluten) Preisen abhängen. Denn unter dieser Voraussetzung gilt, dass das gesamtwirtschaftliche Überschußangebot an Gütern und mithin (bedingt durch das Gesetz von WALRAS) die gesamtwirtschaftliche Überschußnachfragefunktion nach Geld homogen vom Grade Null in den absoluten Preisen sind, während die Cambridge-Gleichung eine Überschußnachfragefunktion für Geld impliziert, die lediglich homogen vom Grade Null in den absoluten Preisen und in der nominalen Geldmenge ist und insofern eine völlig anders geartete Eigenschaft aufweist. PATINKIN versucht, diesen Widerspruch dadurch zu beseitigen, dass er die reale Geldmenge (PIGOU-Effekt) als zusätzliches Argument in die Güterangebots- und -nachfragefunktionen einfügt. Dadurch wird zwar das Problem der modellmäßigen Inkonsistenz gelöst, aber die Frage der Unbestimmtheit der absoluten Preise bleibt nach wie vor offen. Literatur: Richter, R. (1990) in Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 12.04.2019.

5 John Hicks: Critical Essays in Monetary Theory, Oxford 1967, S. 1 S.1
6 Das Fraktionale Reserve-System oder Mindestreserve-resp. Teilreserve-System ist ein Währungssystem, bei dem eine Bank lediglich einen Teil der Bankguthaben stets verfügbar als Reserve zur Auszahlung halten muss. Der Mindestreserve-Satz legt dabei die Höhe der verpflichtenden Reserve fest. Damit ist es möglich, im Mindestreserve-System die Geldmenge des zugrundeliegenden Währungssystems weit über das Niveau der tatsächlich hinterlegten, zur Verfügung stehende Reserve auszudehnen. Wikipedia)
7 In der BRD ist dies institutionell so geregelt, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) die Aufsicht darüber hat. Ihm gehört die Deutsche Finanzagentur GmbH in Frankfurt a. M., welche die Staatsanleihen ausgibt. Das BMF führt auch das Konto der Bundesregierung bei der Deutschen Bundesbank. Der Staat hat also, anders als die schwäbische Hausfrau, sein Konto direkt bei der Zentralbank.(Ehnts, S. 3)
8 Bilanzkosmetik, Bilanzverschönerung, Bilanzaufhübschung oder Bilanzfrisur (englisch window dressing mit der wörtlichen Bedeutung „Fensterdekoration“, von daher auch im Deutschen oft mit dem Anglizismus Window Dressing benannt) bezeichnet alle Maßnahmen im Rahmen der Bilanzpolitik, die der optischen und kurzfristigen Gestaltung des Bilanzbildes vor dem Bilanzstichtag dienen und dem Bilanzleser einen möglichst günstigen Eindruck von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens verschaffen sollen. Ähnliche Begriffe sind kreative Buchführung (englisch creative accounting) und Ertragsgestaltung (englisch earnings management) (Wikipedia).
9 Als Emergency Liquidity Assistance (ELA, Notfall-Liquiditätshilfe) wird ein Instrument der nationalen Notenbanken des Eurosystems bezeichnet.
10 Plickert in FAZ vom 25.06.2015, abgerufen 16.04.2019.


Dirk Ehnts: Modern Monetary Theory und Europäische Makroökonomie, Berlin 2017.
Georg Friedrich Knapp: „Staatliche Theorie des Geldes“, Leipzig, Duncker £ Humblot. 1905.
Howard Sylvester Ellis: German monetary theory, 1905-1933, Harvard University Press (1934)
CLOWER, ROBERT W. [1967]: A Reconsideration of the Microfoundations of Monetary Theory. in: Western. Economic Journal. Ausg. 6, 1967, S. 1-8.Clower_1967 PDF
Don Patinkin, Money, Interest and Prices, New York 1965
Friedman, Milton: Monetary Correction. A Proposal for Escalator Clauses to reduce the Costs of ending Inflation. Occasional Paper 41.
(London), The Institute of Economic Affairs, 1974.

John Hicks: Critical Essays in Monetary Theory, Oxford 1967


 

Georg Friedrich Knapp (* 7. März 1842 in Gießen; † 20. Februar 1926 in Darmstadt)
Dirk Ehnts (* 11. April 1977 in Bremen)
Howard Sylvester Ellis (July 2, 1898 Denver, Colorado, Vereinigte Staaten – April 15, 1992 Capitola, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Milton Friedman (* 31. Juli 1912 in Brooklyn, New York City; † 16. November 2006 in San Francisco)

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