Neues Geld

Sehen wir zuerst auf die historischen Erfahrungen und die Bedingungen des alten Bankensystems, bevor wir uns mit den Milestones eines neuen Geldsystems beschäftigen. Mit Banken, seien es Zentralbanken wie Geschäftsbanken, haben die Menschen in den Industrieländern nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Gut war und bleibt der Teil des Bankensystems, der mit referenziellen Substanzwerten Kredite vergibt, also Kredite, die im Anlagevermögen von Unternehmen auftauchen oder die, die Sachwerte bzw. Substanzwerte darstellen. Bislang wird der Sachwert eines Unternehmens, abgesehen vom Datum des Kreditantrags, zum Datum eines Verkaufs oder einer Fusion, einer Zahlungsschwierigkeit oder Insolenz berechnet und richtet sich nach dem Anlagevermögen, welches z. B. bei Dienstleistungsunternehmen gering ausfällt. Eine andere Art der Substanzwertberechnung ist erforderlich, aber hier nicht das eigentliche Thema. Wir notieren nur die Notwendigkeit einer neuen Berechnung, da diese direkte Auswirkungen auch hat bei der Kreditvergabe und -sicherung, denn der geschätzte Sachwert eines Unternehmens – oder auch einer Immobilie bei Hypothekendarlehn – ist, gering angesetzt, auch maßgeblich für die Berechnung des Eigenkapitalbedarfs der Bank für ausgereichte Investitionskredite. Dieses Schätzsystem ist wechselseitig sowohl für die Bank wie für den Kreditnehmer inflationiert, hat eigentlich kaum eine Bedeutung mehr, wenn es um die Funktionen geht, die damit verbunden sind. Weder ist der Bankkredit ordentlich abgesichert, noch der Wert eines Unternehmens adäquat angesetzt. Die Laxheit im Umgang mit diesem Sachverhalt, der eigentlich einmal zum Kern des Geschäftsmodells der Geschäftsbanken gehörte, liegt nicht darin, dass es Zeit und Geld kostet, zu richtigen Risikobewertungen bei der Kreditvergabe zu kommen, sondern darin, dass Banken den Staat wie die Notenbanken auch auf dem Feld der Konjunktur proaktiv oder reaktiv an ihrer Seite wissen. Und das heißt, im Notfall springt der Staat ein, was soll dann eine aufwendige Berechnung und Bewertung von Substanzwerten?

Den Banken ging es allein um die Buchgeldschöpfung, sonst nichts, gleichwohl das Geschäftsmodell der Banken bei der Kreditvergabe in Zeiten des Wirtschaftswachstums in Deutschland hervorragend funktionierte. Deshalb wollen wir auch nicht in einem Vollgeldsystem landen, sondern nehmen unseren Anflug in Richtung eines hybriden Systems aus Vollgeld und Giralgeld auf. Anders als die Vertreter eines Übergangsszenarios vom Giralgeld- zum Vollgeld-System[1] verfolgen wir mit großen Interesse die Überlegung von mehreren Zentralbanken über die Einführung von digitalem Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency CBDC), welches vorerst als Zahlungsmittel für Geschäftsbanken und Nichtbank-Finanzinstitutionen (NBFI wie beispielsweise Versicherungen) und eventuell später allgemein für Bankkunden (Retail CBDC) angedacht wird. Noch prüft eine Gruppe von Zentralbanken unter der Koordination der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) die Vor- und Nachteile von digitalem Zentralbankgeld (CBDC)[2]. Wir sehen das CBDC aber bereits jetzt schon im Vorteil, wäre es doch nach seiner Definition und Herkunft Vollgeld und Bargeld zugleich[3]. Seit Jahren mal wieder tagt die EZB darüber und wollte bereits für Mitte 2021 entschieden haben, dass der digitale Euro als eine Ergänzung zum Bargeld, nicht als ein Ersatz betrachtet und eingeführt werden soll, damit die Bürger Europas ihr Geld direkt auf Konten der Notenbank halten können, was bis dahin Geschäftsbanken, Regierungen und anderen Zentralbanken vorbehalten ist. Aber an dieser Entscheidung bereits wuchten die Notenbanker und Ökonomen schwere Steine den Berg hinauf wie Sisyphos, ohne Aussicht darauf, jemals oben anzukommen.

Es wird nichts mit systemischen Kompromissen, das geht nicht. Selbst der EZB-Ökonom Ulrich Bindseil rudert in die falsche Richtung, wenn er vorschlägt, „dass Zentralbankgeld (oberhalb einer bestimmten Summe) schlechter verzinst werden könnte als das Geld bei Geschäftsbanken. Dadurch würde der Anreiz sinken, Gelder zur Zentralbank umzuschichten“[4]. Aus Bindseils Vorschlag wir kein ‚richtiger Schuh‘, denn er trägt nur einen und den am falschen Fuß. Machen wir es richtig, dann können Banken neben der Zentralbank auch Kredite vergeben, Verbraucherkredite wie Unternehmenskredite, und damit ihre Bilanzsumme ausweiten und durch immer neue Kreditausreichungen sich selbst auch refinanzieren. Was wir vorschlagen ist, dass die Bank für Verbraucher- und Firmenkredite ihren Eigenkapitalanteil aus der derzeit lächerlichen und hoch riskanten Quote von maximal acht Prozent deutlich erhöhen muss. Das Gegenargument, welches sofort an dieser Stelle mit Nachdruck angeführt wird, dass damit die deutschen Kreditinstitute im Wettbewerb nicht mehr bestehen könnten, ist schlicht falsch und nicht einmal kluge Public Relations.

Waren Ende 2012 die Reserven an Eigenkapital bei europäischen Geldinstituten niedriger als bei den US-amerikanischen Kreditinstituten , so blieben sie es auch nach der Finanzkrise. Keine wirkliche Bankenregulierung, sondern besonders kluge Berechnungen hatten die europäischen Banken sicherer und gesünder gemacht, als sie waren und sind. Besonders auffallen bei dieser Gesundrechnung war, dass Finanzinstitute, hervorragend auch deutsche, ihre Vermögenswerte mit ihren nicht realisierten Gewinnen aufblähten und so die Eigenkapitalquote nach oben rechneten. Lag in Wahrheit die bilanzierte Eigenkapitalquote bei niedrigen 2 Prozent in Deutschland, so war sie im Vergleich mit dem Ausland deutlich geringer, als dort. Daran änderte sich auch nichts, fokussierte man auf jene Institute aus Deutschland, die eine besonders hohe Eigenkapitalquoten auswiesen wie etwa die Volkswagen Bank mit 14,4 Prozent, die VTB Bank (Europe) SE mit 14,2 Prozent, ProCredit Holding 13,3 Prozent, Tirodes Bank 10,2 Prozent oder die HSBC Trinkaus & Burkhardt mit 9,5 Prozent.

Was bei deutschen Instituten positiv hervorsticht ist die Einlagensicherung pro Kunde von mindestens 100.000 Euro, die aber nicht für alle europäischen Banken gilt; dies müsste zuerst geändert werden. Zur Ermittlung der Eigenkapitalquote von Banken können a) die harte Kernkapitalquote, b) die Kernkapitalquote und c) die Gesamtkapitalquote herangezogen werden. Bei diesen Quoten dürfen seit Januar 2019 bestimmte Prozentsätze nicht mehr unterschritten werden: 4,5 Prozent als harte Kernkapitalquote, um die Gesamtforderung durch hartes Kernkapital zu decken. 6,0 Prozent Kernkapitalquote zur Deckung der Gesamtforderung durch Kernkapital. 8,0 Prozent Gesamtkapitalquote zur Deckung der Gesamtforderung durch Gesamtkapital. So ist auch seit 2019 das harte Kernkapital der zentrale Begriff, von dem alles abgeleitet werden kann. Es umfasst gezeichnetes Kapital als Grundkapital oder Geschäftsguthaben, Rücklagen, einbehaltene Gewinne und Einlagen stiller Gesellschafter. Bleiben wir bei der Gesamtkapitalquote und setzen die auf ein Maß von 50 Prozent wie dies bei Unternehmen in den USA Gang und Gäbe ist oder auf 35 Prozent wie dies bei europäischen Unternehmen üblich ist, dann kommen wir nicht nur zahlenmäßig, sondern auch körperschaftlich überein, dass Banken nichts anderes sind als private Unternehmungen, ohne in der Geschichte mitgegebene Privilegien. Ohne diese wäre eine Reform des Bankensystems schon weit fortgeschritten, wir aber wollen zumindest einige Milestones zur Diskussion stellen.

Reduzieren wir die Privilegien der grenzenlosen Geldschöpfung durch Einhegung der Konsum- und Investitionskredite durch Eigenkapitalhinterlegung, die bei den nationalen Notenbanken bilanziert werden sollen, dann wäre schon viel erreicht, wenn Quoten von 35 bis 50 Prozent hier aufgerufen werden würden. Dass damit Kredite für Unternehmen teurer würden ist wahrscheinlich, lässt sich aber einfach in der Steuerklärung kompensieren; nur der Satz müsste geändert werden, es bräuchte nicht einmal ein neues Gesetz zur Körperschaftssteuer. In wie weit dies auf Verbraucherkredite übertragen werden kann und soll, steht hier nicht im Zentrum der Überlegungen. Aber auch in diesem Segment wäre eine Reform dahingehend sinnvoll, dass Verbraucherkredite nicht so einfach in die Schuldenfalle führen sollten, zumal mit den neuen Geldformen im Krypto Bereich diese Gefahr dramatisch ansteigen dürfte. Müssten Banken aber Verbraucherkredite bei der Notenbank mit einer höheren Quote als bisher hinterlegen, wären sie deutlich besser geschützt und im Verein mit den Investitionskrediten auch das gesamten Bankensystem schon sichererer und stabiler als bisher.

Ein weiterer Einwurf steht im Raum, dass nämlich, um Gefahren einer großen Bankenkrise auszuweichen, die Verbraucher auf Vollgeld umsteigen würden und dabei eine schlechtere Verzinsung in Kauf nähmen. Dem entgegen wir, dass es mit den Zinsen auf Sparguthaben seit 2006 stetig bergab gegangen ist, dass es zu keinem dramatischen elektronischen Bank-Run innerhalb von Minuten bis Stunden gekommen ist und dass die Schwierigkeiten, in die die Banken in Deutschland geraten sind, allesamt hausgemacht waren und nicht durch das Verhalten der privaten Bankkunden verursacht wurden, nicht durch physischen noch durch elektronische  Bank-Runs. Was passieren wird, nehmen wir noch die Absicherung des viel risikoreicheren Eigenhandels der Banken mit in unser Konzept ist, dass die Eigentümer der großen Bankenzentralen in der Innenstadt von Frankfurt a. M. wohl wechseln werden. Wir votieren nicht dafür, im Rahmen eines Vollgeldbankensystem den gesamten Eigenhandel zu verbieten oder so zu transformieren, dass darin kein Risiko mehr entstünde, beides geht nicht und ist auch nicht sinnvoll. Flexibilität in der Geldversorgung heißt ja letztlich, dass im System genügend Geld zur Verfügung steht, um Krisen abfedern zu können, und dazu bedarf es auch größerer Summen.

Was uns vor unserem geistigen Auge steht ist, dass neben den Eigenkapitalien für Verbraucher und Unternehmen auch der Eigenhandel der Banken auf die Konten der Notenbanken einzahlt und so reguliert und vermindert wird und vor allem auf diese Weise die Risiken nicht allein bei den Bürgerinnen und Bürgern verbleiben. Dies kann auch geschehen durch Besteuerung wie dies Otte vorschlägt oder durch Einführung eines E-Euro-Systems; wir markieren nur Milestones. Deren  Auswirkungen nehmen wir gerne in Kauf, vor allem die Hinterlegungen bei den Notenbanken, mit denen wir die Finanzierung staatlicher Aufgaben ermöglichen wollen, also Aufgaben, die allen Bürgerinnen und Bürgern aber auch ausländischen Investoren und Unternehmen auf dem deutschen wie auf den europäischen Märkten zugutekommen sollen; so da sind die nötige finanzielle Ausstattung von Staatsfonds zur Finanzierung von Digitalisierung und Klimaschutz sowie die Finanzierung der Reurbanisierung der Städte, des sozialen Wohnungsbaus und des Immobilienmarktes, ohne Boden- und Immobilienspekulation. Ist das kein schöner Gedanke, die Banken mitfinanzieren endlich einmal sinnvolle Sachen wie die Rückverwandlung der Innenstädte von toten Bankenvierteln in abwechslungsreiche urbane Lebensräume?

Mit dem Anstieg der Hinterlegungen der Banken und Finanzinstitute für ausgereichte Kredite fällt dem Staat die Finanzierung leichter und fällt diese auch für die Bürger als Lender of last Resort ausfallsicherer aus. Was als Bedingung gelten muss ist, dass der Staat nur staatliche Aufgaben angeht, wozu auch Deprivatisierungen gehören wie etwa das Gesundheitssystem. So vor einer Fülle an staatlichen Aufgaben stehend, die erfordern, dass ein gigantischen Volumen an Geld verteilt wird, wären Banken dazu viel zu leichten Sinnes im Interesse nach Profit, der Staat vielleicht zu behäbig, aber das kann man ändern. Hat die Finanzkrise wirklich auch bei den Banken einen Stein ins Rollen gebracht? Mitnichten. Die Sache sieht schlimmer aus denn je. Neues Geld, quasi noch Stufe 1, ist unterwegs, wozu alle digitalen Methoden des Zahlungsverkehrs und des Bezahlens zählen, so da sind PayPal, Bezahlen mit dem Smartphone und Kryptowährungen. Alles dies ist virtuelles Geld, sind Buchstaben und Zahlen auf den Konten, und will von den Banken geschaffen werden. Sie konkurrieren auf diesem Geschäftsfeld mit den großen US-Zahlungsunternehmen und wähnen sich im Vorteil dadurch, dass sie darauf spekulieren können, im Krisenfall vom Staat gerettet zu werden. Das macht sie in guten Zeiten extrem anfällig, zu großzügig bei der Kreditvergabe zu sein und so auch zu viel des Geldes zu schöpfen. Die Begrenzung dieser Geldschwemme durch den kleinen Prozentsatz der Hinterlegung bei der Notenbank ist dabei längst aus dem Bewusstsein der Banken verschwunden, zu gering ist das Substrat der Sicherheit.

Was aber tun, wenn Buchgeldschöpfung durch Kreditinstitute wie Geschäftsbanken nicht ausgeschlossen sein sollen wie im Vollgeldsystem? Ökonomie-Nobelpreisträger Milton Friedman, der deutsche Wirtschaftswissenschafter und Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank, Rolf Gocht, US-Ökonomen wie Irving Fisher, Professor Joseph Huber vom Lehrstuhl für Wirtschafts- und Umweltsoziologie an der Martin-Luther-Universität in Halle, quer durch die Wissenschaft und die Kontinente gehen die Vorschläge mehr und mehr in Richtung zu einem Vollgeldsystem, was bezeugt, dass die Zeit der Bankenprivilegien sich dem Ende zuneigen soll. Hinter allen Ansätzen aber steht die Annahme, dass das derzeitig Geldsystem zunehmend krisenanfälliger wird und das Bemühen, es krisenfester zu machen. Richard A. Werner, Professor für internationales Bankwesen an der Universität Southampton in England fand heraus, dass es eine Beziehung gibt zwischen der Kreditvergab zu spekulativen Zwecken und einer beginnenden Krise, die Kreditvergabe steige in solchen Phasen stark an. Dieser Anstieg sei ein Indikator und ein Faktor zugleich für eine Krise und Werner hat auch gleich ein Gegenmittel parat; die zuständige Zentralbank solle die Entscheidung treffen dürfen, „wie groß das Kreditvolumen insgesamt sein darf und wem die neugeschaffenen Mittel überlassen werden sollen.“[5] So drehen sich alle Ansätze um die Einschränkung der Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken, sei diese generell oder zeitlich limitiert, um die Geldschöpfung, die in Zukunft bei den Geschäftsbanken drastisch eingeschränkt bzw. ganz abgeschafft werden soll und im Gegenzug den Zentralbanken mehr Ein- und Durchgriffsmöglichkeiten gegeben werden soll.

Auch die Übergangsszenarien dieses Systemwechsels werden eher als machbar und als mittelschwer erachtet und ein besonders guter Nebeneffekt wird darin gesehen, dass die zum Platzen aufgeblähte Geldmenge durch den Wechsel von den Geschäftsbanken zu den Zentralbanken spürbar verringert werden würde und zur Verringerung der Schulden der Staaten beitragen würde[6]. Und schlussendlich fiele auch die Unterscheidung zwischen Vollgeld-System und Reserve-Systemen, weil es nur noch Vollgeld gibt und also eine Mindestreserve bei den Zentralbanken nicht mehr nötig ist. Bankgeld und Zentralbankgeld, Giralgeld und Vollgeld, auf diesen einfachen Systemwechsel heruntergebrochen aber wird die Idee den Anforderungen an unser „neues Geld“ nicht gerecht. Auch wenn der Gedanke verführerisch erscheint, nur noch Vollgeld bei allen Wirtschaftsteilnehmern in grundsätzlich gleicher Weise aber in verschiedenen Formen wie Bargeld, Zentralbankkonten, Bankkonten, elektronisches Geld und Kryptogeld umlaufen zu lassen, wer will wirklich die Bestimmung über das gesamte Geldsystem letztlich Frau Lagarde überlassen? Eine Alleinbestimmung über das Geldsystem wäre selbst bei Einführung einer demokratischen Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der EZB zu viel des Guten. Gut ist die Stärkung des Bargelds, aber alle Entscheidungen über das Geld der europäischen Bürgerinnen und Bürger in eine Hand zu legen, lässt frösteln.

 

[1] Vgl. John Barrdear, Michael Kumhof: The macroeconomics of central bank issued digital currencies. Bank of England Staff Working Paper, No. 605, Juli 2016, London. – Bank for International Settlements: CPMI report on digital currencies. Basel, 23. November 2015.

[2] Jürgen Stark: Die Zukunft des Geldes. In: NZZ, 8. Februar 2020, S. 12

[3] Michael Rasch: Die EZB prüft Einführung eines E-Euro. NZZ, 9. Oktober 2020, abgerufen am 08.11.2021

[4] Siehe NZZ: Die EZB prüft Einführung eines E-Euro – die Digitalisierung der Währung birgt jedoch Gefahren für Banken und die Privatsphäre, abgerufen am 09.11.2021

[5] Richard A. Werner: Neue Wirtschaftspolitik. Vahlen Verlag, München 2007, ISBN 978-3-8006-3247-3.

[6] Paul Schreyer: Eine neue Geldordnung. In: Telepolis. 1. Februar 2012.