Es ist schon ein wenig rätselhaft, ja geheimnisvoll und schier unglaublich, wie aus einem lapsus linguae1so viel Wirkung auf den internationalen Finanzmärkten und speziell auf Währungen ganzer Staaten hervorgehen kann. Wir haben bereits in anderen Kontexten erfahren, dass die große naturwissenschaftliche Weltformel: die Natur hat ihren Grund und damit Ursache und Wirkung in sich, sich so leicht auf den Menschen nicht übertragen lässt.
Das Kausalprinzip, das im 20. Jh. auch in den Naturwissenschaften an vielen Stellen ins Wanken geraten ist, war in den Geisteswissenschaften über lange Sicht betrachtet stets bloß ein Desiderat, eine Wunschprojektion, die, fand sie als „Vernunftprinzip“, als „autonome Negation“ in der Logik, als „Wille zur Macht“ oder als „Unbewusstes“, nicht zu vergessen als „Signifikant“, auch vorübergehend zu einer „Position“, so war sie recht bald im Durchlauf kritischer Reflexion meist nicht mehr als ein Häuflein Elend.
Das Häuflein Elend, das als ewige, produktive Unruhe des Denkens vielerorts leidlich verklärt wurde und wird, hat lange Tradition. Hesoid, der erste, wirkliche Ökonom im westlichen Abendland, sah bereits genauer hin auf die „polis“ und entdeckte dort, gewissermaßen als deren tragende Figur dahinter den frischgebackenen, privaten Eigentümer, den gewissermaßen ersten Vorstand einer Unternehmenseinheit, des griechischen ‚oikos‘.
Der Oikos war privates Eigentum. Aber damit längst kein gesichertes und somit auch keine Sicherung gegen Armut, Krankheit und Tyrannei. Der Oikos stand und entwickelte sich wie alles Seiende in einem Umfeld, in einem System von Relationen oder einer Wirtschaftspraxis, wie weit- oder engmaschig man dies auch geknüpft sehen mochte.
Was bis heute, bis auf wenige Ausnahmen aber übersehen wurde, ist eben dieses Umfeld, das bei genauer Hinsicht gar kein Umfeld ist, in dessen Zentrum der Oikos steht.
Nur wenn man etwas zu einem Zentrum erklärt, zu einem Zentrum von Handlungssträngen oder Aktivitäten, wird eine Betrachtung dessen, was scheinbar der alleinige Ausgangsort von Handlungen ist, sichtbar. Dass also vom Arbeitsfleiß und Einfallsreichtum des Hausherrn (Kyrios), des Familienoberhauptes und Oikos-Vorstandes dessen Wohl und Wehe, dessen eigener Reichtum und die Wohlfahrt seiner „Knechte“ abhängt, verdankt sich also einer Perspektive und nicht zugleich schon eines Sachverhaltes.
Die Perspektive sieht die Dinge in einem Bezug zu einem „Subjekt“, hier eines „Herrn“ als zentraler Bezugspunkt einer Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft, die den Lebensmittelpunkt im antiken Griechenland bildete.
Der Kyrios (altgriechisch κύριος kýrios ‚Herr‘) war im antiken Griechenland der männliche Vorstand dieses Haus- und Wirtschaftsverbandes und übte dort die rechtliche Gewalt (κυρία kyría ‚Vollmacht‘) aus. Er hatte also das Bestimmungsrecht über alle Angehörigen seines Haushaltes, vor allem Frauen und Sklaven und war somit rechtlich auch Inhaber einer sog. „Geschlechtsvormundschaft“2. Ohne an dieser Stelle auf die vielfältigen Implikationen der Geschlechtsvormundschaft eingehen zu wollen, halten wir aber notwendig für weiteres fest, dass diese an ein Geschlecht gebundene Heteronomie sich in der Geschichte auch als eine sog. „Sachherrschaft“ und als eine „Rechtsherrschaft“ entwickelt hat.
Das heißt nicht mehr und nicht weniger als dass die Kyria einmal die Berechtigung zur rechtlichen und tatsächlichen Verfügung über eine Sache in Form einer Heteronomie beschreibt wie auch die Rechtsvertretung vor Gericht, insofern Personen oder im rechtlichen Sinne Geschädigte ihre gerichtliche Vertretung nicht autonom ausführen dürfen – im antiken Griechenland mussten Personen, die selbst nicht rechtsfähig waren (Frauen, Sklaven, Kinder) sich vor Gericht von ihrem Kyrios vertreten lassen3.
Wir erkennen unschwer, dass mit dem Kyrios bestimmte „Eigenschaften“ verbunden sind, die innerhalb eines Systems von Herrschaftsbeziehungen sowohl ökonomischer, sexueller wie rechtlicher Art bestimmt sind. Und zugleich wird auch deutlich bzw. klar und einleuchtend, dass das System von Herrschaftsbeziehungen oder Heteronomien nicht auf „Eigenschaften“ beruht, sondern im umgekehrten Fall diese ihre Bestimmungen finden. Die ökonomischen, sexuellen und rechtlichen „Sachverhalte“, wir sprechen heute lieber von „Strukturen“, bestimmen die Eigenschaften des Kyrios tatsächlich und nicht umgekehrt. Die eheliche Vormundschaft, Mundium genannt, Herrschaft und Gehorsam generell und feingliedrig in Ehe und Familie differenziert, Schutz und Ansehen bestimmen sich aus einem paradigmatischen Missverständnis der tatsächlichen Sachlage des griechischen Oikos. Eigenschaften, nie an sich selbst bedeutend, werden nun zum Bedeutungsträger, werden signifikat.
Durch die Pflicht zum Gehorsam war in den alten gesetzlichen Regelungen des Eherechts klargestellt, daß die Frau den Entscheidungen des Mannes Folge zu leisten hatte. Implizite der Gehorsamspflicht ist auch die Verbindlichkeit zur Treue und zur Leistung der ehelichen Pflicht enthaltenen sowie die Sanktionen einer „Verweigerung der ehelichen Pflicht“ (meint: Verweigerung des Geschlechtsverkehrs) und „Untreue“ (meint: Ehebruch) hinreichende Scheidungsgründe abgeben, die früher die vollständige materielle Armut und in manchen Gesellschaften bzw. Religionen wie etwa dem Islam auch den Verstoß der Ehebrecherin aus der sozialen und familialen Gemeinschaft und schlimmeres zur Folge hatten4.
Alle rechtlichen (und religiösen) Strukturen ergreifen aus einem Verständnis von Eigenschaften ihre scheinbare Legitimität. Autonomie steht so in Relation zur Heteronomie als deren ultimativen Grenzwerten, als quasi höchste bzw. niedrigste Eigenschaften, aus denen sich Mundium, Schutz bzw. Schutzbedürftigkeit (des „schwachen Geschlechts“), Herrschaft und Gehorsam ableiten. Sie alle gehen zurück auf den antiken griechischen Titel des Kyrios, des Herrn des Oikos und dessen Verständnis als „ein Mann mit Eigenschaften“, die ihn zum „Machtzentrum“ der antiken Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft bestimmte.
Diese Eigenschaften, die in der Autonomie des Kyrios sich versammeln, wurden im Laufe der Geschichte vor allem durch die christliche Religion und im Römischen Imperium fortgeschrieben und radikalisiert. Der Titel Kyrios wird im Sprachgebrauch des Neuen Testaments sowohl für Gott als auch für Jesus Christus verwendet und in der Liturgie ist die griechische Anrufung Kyrie bzw. Herr für Jesus Christus geläufig5.
Der Kyrios findet seine Fortschreibung im römischen „pater familias“, wo er die absolute Macht über Leib und Leben der Familienmitglieder erreicht. Im Sinne des „Patriarchats“ ist die Herrschaft des Hausherrn über Sklaven, Frau und Kinder erweitert auf die im Oikos lebenden, erwachsenen Söhne und deren Gattinnen.
Aber wie ist denn der Kyrios tatsächlich bestimmt? Wie sieht Hesoid den mächtigen Eigentümer von Haus und Hof? Hesoid sah keine „Eigenschaften“ am Kyrios, keine Eigenschaften, die sich in Autonomie oder gar wie später in Rom in Macht versammeln sollten; außer unter der „Eigenschaft“ der „Hybris“.
„Ich werd dir…keinen Scheffel mehr leihen. An die Arbeit, törichter Perses. / Sieh zu du, dass die Schulden du zahlst und wehrest dem Hunger.“(6)
Perses, der Bruder, wird von Hesoid hier nicht nur der Hybris bezichtigt, sondern dessen tatsächliche Beziehung als die eines Schuldners gegenüber dem Bruder beschrieben. Und als Schuldner hat er, ganz gleich, ob rechtlich bindend oder nicht, in einen Kontrakt, mindest informell mit seinem Bruder eingewillt, diese Schulden zu begleichen und dies, wenn nicht anders, durch Arbeit zu versuchen. Hybris ist also hier nicht nur eine Haltung, ein Habitus, sondern eine Vertragsverletzung, die die Unbotmäßigkeit einer Haltung beschreibt, die mit hohem Einfallsreichtum aber wenig Arbeitsfleiß zu Reichtum oder Wohlstand zu kommen trachtet.
Der Einfallsreichtum richtet sich praktisch auf den Gläubiger, den Geldgeber, und nicht auf die Tätigkeit des Erwebes von Eigentum. Auch damals schon im antiken Griechenland, war der Erwerb von Eigentum notwendig mit Arbeit verbunden. Arbeit, wie sie Hesoid gegen seinen Bruder als eine praktische Lebensweise beschreibt, die darauf ausgerichtet war, sich durch harte bäuerliche Arbeit Wohlstand zu erwirtschaften. Entgegen des brüderlichen Habitus‘ entbindet aber Eigentum nicht von dem Moment der Arbeit, sondern verbleibt im ökonomisch gebotenen Aufwand der Sicherung des Eigentums wie dessen sozialer Verpflichtung. So gebiete gerade das verschuldete Eigentum dem Bruder fortan, „sich emsig (…) beim Pflügen und Pflanzen und beim Bestellen des Hauses zu rühren“ (WT, 22f.).
Eigentum steht als nicht nur in einem Zusammenhang von praktischen Tätigkeiten und Strukturen, Eigentum verpflichtet. Dies gilt für Eigentum als Schuldkontrakt, aber ebenso auch für Eigentum in seiner sozialen Beziehung, hier dem Oikos. Die Tugend der Tatkraft hat also eine irreduzible soziale Dimension. Sie als eine Eigenschaft eines Menschen zu betrachten, ist folgenreich.
Die Tugend, ἀρετή (Arete), hat diese Bedeutung als Tugend und missverständlich als Tugendhaftigkeit in einem moralischen Sinne ursprünglich nicht. Der Begriff Tugend rekurriert auf das Verb taugen und so gehört zur ursprünglichen Bedeutung auch die Tauglichkeit einer Person. Tugend bezeichnet also eine hervorragende Eigenschaft bzw. eine vorbildliche Haltung einer Person.
Im Begriff der Tugend ist somit ein soziales Gefüge unter normativen Gesichtspunkten eingekapselt. So bezeichnet z. B. in der Ethik der Begriff eine sozial wertvolle, angesehene, als wichtig und erstrebenswert geltende Charaktereigenschaft, die eine Person befähigt, das sittlich Gute zu verwirklichen, also durch seine Handlungen zugleich dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen. Damit verbindet sich auch die antike Auffassung, dass dieser Eigenschaft und der Person, die über sie verfügt, Lob und Bewunderung gebühren.
Aber an dieser Auffassung erkennt man schon den Bedeutungswandel hin zur moralischen Tugendhaftigkeit, die sich dann im Christentum vermitelt und ausgebreitet hat. Der altgriechische Ausdruck ἀρετή hat seinen Bedeutungswandel in sich verschlossen, gleichwohl sei erinnert daran, dass Arete eigentlich die „Gutheit“ meint – etwas ist gut für etwas – das heißt die Tüchtigkeit einer Person bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben oder die Tauglichkeit einer Sache für den Zweck, den man erreichen will, dem sie dienen soll.
Arete mit „Tauglichkeit“, „Vorzüglichkeit“ oder „Vortrefflichkeit“ wiederzugegeben, kommt also der ursprünglichen Bedeutung der Tugend sehr nahe, muss aber um den in den „Eigenschaften“ eingekapselten praktischen wie sozialen Zusammenhängen stets eingedenk bleiben. Und diese ökonomischen Zusammenhänge der Tugend aus ihren praktischen Gegebenheiten wie sozialen Folgen werden bei Hesoid klar dargestellt, ohne dass Hesoid damit – anders als Platon – zugleich eine Beziehung zwischen Oikos und Polis, wie übrigens Aristoteles auch, hergestellt hat8.
Ganz nach dem Satz: Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral, lassen die Schilderungen Hesiods im Gegensatz zu den homerischen Epen, die in erster Linie die adelige Lebenswelt zeigen, Rückschlüsse auf das Leben knapp oberhalb des Existenzminimums zu: Landwirtschaftliches Arbeiten, die Erbteilung und deren Gefahren sind dabei ebenso Thema wie Verschuldung und nachbarschaftliche Solidarität, die das Überleben in der bäuerlichen Gemeinschaft zu sichern halfen. Das Überleben des eigenen kleinen Oikos war für Hesiod dabei natürlich wichtiger als die Teilhabe am politischen Prozess in der Polis.
Das ist die Tugend der Tatkraft bei Hesoid, die sich heute als eine Mischung aus sozialen und bürgerlichen Tugenden ergäbe. Wichtig zu bedenken dabei ist, dass bürgerliche Tugenden wie etwa Ordentlichkeit, Sparsamkeit, Fleiß, Reinlichkeit und Pünktlichkeit auf die praktische Bewältigung des Alltags unmittelbar ausgerichtet sind, deren soziale Funktion aber hauptsächlich – neben hygienschen – im Aufbau und der Sicherung einer wirtschaftlichen Existenz begründet sind. Das Ziel wie der Grund der bürgerlichen Tugend ist also die Existenzsicherung, insofern die Alltagsbewältigung so rational wie möglich sein und damit so viel Zeit wie nötig für die Reproduktion des Daseins durch Arbeit zu Verfügung stehen soll9.
Hesoid hat zudem recht klar gesehen, dass Tatkraft, mithin Arbeitsfleiß und Einfallsreichtum, Grundlage für Reichtum allein nicht sind. Er wusste, wie fundamental wichtig es ist, Eigentum nicht einfach zu verbrauchen, sondern Eigentum zu sichern, indem man möglichst Schulden vermeidet oder, so sie durch Kredite eingetreten sind, diese so schnell wie möglich durch Arbeit und Einfallsreichtum wieder ausgleicht.
Und er erkannte darüber hinaus, dass es gerade das Eigentum und seine „carrying coats“ sind, die in die Arbeit führen. In die freie Arbeit, in eine auf die Autarkie der Selbstversorgung zielende Arbeit, die zwar nie ganz erreicht werden kann, da die Arbeit auch als freie Arbeit am eigenen, bäuerlichen Wirtschaftsunternehmen nie unanbhängig ist von der Zusammenarbeit mit anderen Berufsständen, etwa dem Schmied, und somit in einem arbeitsteiligen Umfeld sich entwickelt.
Reichtum, der sonst nichts tut, außer seinen Reichtum zu verzehren, gehört nicht zu den antiken Tugenden, auch nicht zur Vernunft bzw. Weisheit. „Wisse, daß in Hellas von jeher Armut wohnt, dann aber Tatkraft eingeführt worden ist, herbeigeholt von der Weisheit und strengen Gesetzen. Und mit Hilfe der Tatkraft erwehrt sich Hellas der Armut und der Tyrannei.“10
Hesoid wendet sich mit der Tugend der Tatkraft nicht zuerst an die an schwere Arbeit gewöhnten Leibeigenen, sondern an den Adel, die Aristokratie der griechischen Polis, deren Fortbestand er nicht so sehr mit Schwert allein verteidigt sieht, sondern die auf der Arbeit der „Freien“, der sog. Eliten gründet. Was gäbe es zu verteidigen, ohne deren Tätigkeit, „die Männer an Herden reich macht und Silber (kursiv);[…] Arbeit, die (kursiv) ist nicht Schande, das Nichtstun jedoch, das ist Schande.“
Eng also verbunden mit der Tugend der Tatkraft ist deren soziale, politische und ökonomische Dimension; sonst wäre Tatkraft allein eine Eigenschaft und keine Tugend. Die Polis entwickelt sich daher aus der sozialen, der ökonomischen und schließlich der politischen Dimension der „Arbeit“.
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[title]Begriffe – Anmerkungen – Titel – Autoren[/title]
Kyrios – „Geschlechtsvormundschaft“ – „Sachherrschaft“ – „Rechtsherrschaft“ – Heteronomie – Mundium – „pater familias“ – Hybris – Tugend, ἀρετή (Arete) – bürgerliche Tugenden
1 Im Jahr 2013 war allein die Äußerung des damaligen FED-Chefs Bernanke, die massiven Anleihenkäufe der FED in den USA einzustellen, ein lapsus linguae, den Bernanke sich lange nicht verziehen hat, ausreichend, um einen dramatischen Kapitalabfluss aus den Schwellenländern zu provozieren. Die türkische Lira, der südafrikanische Rand oder die indische Rupie werteten darauf hin binnen eines Jahres um 10% bis 30% gegenüber dem US-Dollar ab.
2 Geschlechtsvormundschaft bezeichnet die rechtliche Unselbständigkeit (Heteronomie) oder rechtlich bedingte Einschränkungen der Selbständigkeit (Autonomie) von Frauen. Bei Geschlechtsvormundschaft kann eine Frau ihre Rechte nicht in gleicher Weise wie ein Mann wahrnehmen, sondern bedarf eines männlichen Beistands oder Vormunds und muss die Führung ihrer Geschäfte gegebenenfalls vollständig einem Mann überlassen.
Ernst Holthöfer: Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. In: Ute Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte des Rechts: von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997, S. 390–451.
Die Geschlechtsvormundschaft ist ein zentraler Aspekt bei der Beschränkung von Frauenrechten in einer Gesellschaft, die bis weit in das letzte Jahrhundert generel gültig war und in Deutschland erst im Jahr 1977 abgeschafft worden ist.
3 Bei Rechtsgeschäften musste eine Frau durch einen männlichen Verwandten, ihren Kyrios vertreten werden: Eine verheiratete Frau wurde durch ihren Mann vertreten; wenn eine Frau nicht verheiratet war, war der nächste Verwandte der Kyrios dieser Frau; im Falle eines unverheirateten Mädchens oder einer Witwe, die ins Haus ihrer Familie zurückgekehrt war, war dies üblicherweise ihr Vater oder ersatzweise ihr Bruder oder Onkel väterlicherseits; es konnte aber auch ihr Sohn sein.
4 Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen:
„Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt“ (Sure 24,2).
5 Kyrie eleison: „Herr, erbarme dich!“
6 Hesiod: Werke und Tage, 396f./404. (WT)
7 Hybris (altgriechisch ὕβρις hýbris ‚Übermut‘, ‚Anmaßung‘) bezeichnet eine extreme Form der Selbstüberschätzung oder auch des Hochmuts. Man verbindet mit Hybris häufig den Realitätsverlust einer Person und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, Leistungen und Kompetenzen, vor allem von Personen in Machtpositionen.(Wikipedia)
8 Zur Problematik der Übersetzung des Begriffs siehe Peter Stemmer: Tugend. I. Antike. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 10, Basel 1998, Sp. 1532–1548, hier: 1532f.
9 Otto Friedrich Bollnow bezeichnet die bürgerlichen Tugenden daher auch als „wirtschaftliche Tugenden“. Otto Friedrich Bollnow: Vom Wesen und Wandel der Tugenden. S. 31 ff.
Sie stellen das pragmatische Gegengewicht zu den sonstigen, oft an Idealen orientierten Tugenden dar.
10 Herodot, Historien, Buch VII, Kap. 102
Herodot: Historien. Neu übersetzt, herausgegeben und erläutert von Heinz-Günther Nesselrath. Kröner, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-520-22405-7 sowie
Herodot: Historien. Bücher I–IX. Herausgegeben und übersetzt von Josef Feix. Zweisprachige Ausgabe Griechisch–Deutsch in zwei Bänden. Reihe Tusculum. Artemis & Winkler/Patmos Verlag, Düsseldorf 2001.
Hesiod: Werke und Tage, übersetzt und herausgegeben von Otto Schönberger, Philipp Reclam jun., Stuttgart 2004. ISBN 3-15-009445-3
Ernst Holthöfer: Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert. In: Ute Gerhard (Hrsg.): Frauen in der Geschichte des Rechts: von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997
Peter Stemmer: Tugend. I. Antike. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 10, Basel 1998, Sp. 1532–1548
Otto Friedrich Bollnow: Wesen und Wandel der Tugenden. Ullstein, 1972, ISBN 3-548-12209-4.
Otto Friedrich Bollnow (* 14. März 1903 in Stettin; † 7. Februar 1991 in Tübingen)
Herodot von Halikarnass(os) (* 490/480 v. Chr.; † um 430/420 v. Chr.)
Hesiod (* vor 700 v. Chr. vermutlich in Askra in Böotien)
Peter Stemmer (* 6. Oktober 1954 in Essen)
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